Die Utrechter Erklärung vom 24. September 1889 ist das Gründungsdokument der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen, zu der sich die in ihr verbundenen Kirchen in ihrer bis heute unveränderten Fassung bekennen.
Entstehung
Kurz nach dem 1. Vatikanischen Konzil organisierten sich mit dem Protest hiergegen altkatholische Bewegungen in Deutschland und der Schweiz. Sie nahmen mit der bereits seit 1723 bestehenden Kirche von Utrecht in den Niederlanden Kontakt auf. Diese Kontakte verliefen allerdings in den ersten Jahren nicht ohne Spannungen. Zunächst leistete zwar die Utrechter Kirche Hilfe bei der Formierung der altkatholischen Kirchen. So firmte der Erzbischof von Utrecht Henricus Loos 1872 in Deutschland Kinder exkommunizierter Altkatholiken., und der Bischof von Deventer, Hermann Heykamp, erteilte 1873 in Rotterdam dem ersten deutschen alt-katholischen Bischof Joseph Hubert Reinkens die Bischofsweihe.
Wenig später jedoch bereiteten weitgehende Reformen in den altkatholischen Kirchen Deutschlands und der Schweiz, wie die Abschaffung des Zölibats, der niederländischen Schwesterkirche einige Mühe. Sie begann den katholischen Charakter der altkatholischen Bewegung anzuzweifeln. Dies wurde durch die vom Schweizer Bischof Eduard Herzog und dem deutschen Bischof Reinkens betriebene Annäherung an die anglikanischen Kirchen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten noch verstärkt, da die Niederländische Kirche zu dieser Zeit die Gültigkeit der anglikanischen Weihen und damit den katholischen Charakter dieser Kirche noch bezweifelte. Erst 1925 wurden diese Weihen auch von den niederländischen Bischöfen anerkannt, was den Weg zum Bonn Agreement von 1931 ebnete.
Gegen Ende der 1880er Jahre setzte sich jedoch auf beiden Seiten der Wunsch nach engeren Beziehungen durch. Zu diesem Zweck trafen sich die fünf altkatholischen Bischöfe Johannes Heykamp (Erzbischof von Utrecht), Casparus Johannes Rinkel (Bischof von Haarlem), Cornelius Diependaal (Bischof von Deventer) sowie Joseph Hubert Reinkens (Bischof der altkatholischen Kirche Deutschlands) und Eduard Herzog (Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz) am 24. September 1889 in Utrecht. Während dieses Treffens konstituierten sie sich zu einer Bischofskonferenz und stellten ausdrücklich fest, dass die von ihnen repräsentierten und geleiteten Kirchen in voller kirchlicher Gemeinschaft miteinander stehen. Sie formulierten eine Erklärung an die katholische Kirche, in der sie die leitenden theologischen Grundsätze des Altkatholizismus zusammenfassten.
Wortlaut der Erklärung
(Originaltext, nach damaliger Rechtschreibung)
Theologische Bedeutung
Wenngleich die Utrechter Erklärung die Entstehung einer Altkatholischen Kirche über Landesgrenzen hinaus markierte, genießt sie nicht den Rang einer Bekenntnisschrift. Die darin enthaltenen Grundsätze bilden jedoch bis heute einen gemeinsamen Nenner altkatholischer Kirchen, selbst über die Utrechter Union hinaus. So beziehen auch viele derjenigen Kirchen in den USA, die in der Tradition von Arnold Harris Mathew oder Joseph René Vilatte stehen, sich in ihren theologischen Grundaussagen auf dieses Dokument.
Aus altkatholischer Sicht gilt die Erklärung von Utrecht als authentisches Zeugnis des apostolischen Glaubens.
Zugleich mit dieser Erklärung unterzeichneten die Bischöfe ein Abkommen über ihren amtlichen Verkehr und das Verhältnis der von ihnen geleiteten Kirchen zueinander. Darin wird die volle kirchliche Gemeinschaft erklärt, die auf der Utrechter Erklärung beruht.
Einzelnachweise




